2028 - Reisemedizinische Fortbildungen im Ausland
Indien: 17.03.2028 bis 31.03.2028
Weitere geplante Reisen 2028
Namibia: 10.06.2028 bis 23.06.2028
Optional: Verlängerung Viktoria Fälle: Bis zum 26.06.2026
Antarktis (Schiff): Januar/Februar 2028
Amzonas (Schiff): März 2028
Costa Rica: April 2028
Optional: Verlängerung Panama
Galapagos (Schiff): Mai 2028
Optional: Verlängerung Chile
Venedig - Kroatien (Sea Cloud): Sommer 2028
Mekong-Thailand-Laos (Schiff): September 2028
China: Oktober
Peru: Oktober/November
Wichtig!
Bitte speichern Sie das Anmeldefax auf Ihrem Computer ab und füllen dieses am Computer aus. So können dann alle Daten auch fehlerfrei übernommen werden!
Wichtige Informationen zu den Auslandsfortbildungen:
Planungssicherheit! Durchführungsgarantie!
Wenn Sie an einer Auslandsfortbildung teilnehmen, dann brauchen Sie Planungssicherheit. Viele müssen auch abklären, ob in der Zeit eine Vertretung zur Verfügung steht.
Wir bekommen sehr viele Anrufe und E-mails, ob die Fortbildungsreisen auch stattfinden werden. Wir haben von Anfang an eine Durchführungsgarantie und Sie können sich bei uns auch darauf verlassen!
Komplettangebot mit Flug, Unterkunft und Fortbildung
Es gibt Anbieter von Auslandsfortbildungen, bei denen Sie den Flug, das Hotel und die Fortbildung selber buchen müssen. Wenn Sie ein solches Angebot buchen, dann sollten Sie wissen (bei diesen Anbietern wird nicht darauf hingewiesen), dass Sie 3 verschiedene Verträge abschließen. Fällt in diesem Fall beispielsweise der Flug aus, müssen Sie sich selber um einen Ersatzflug kümmern (und nicht der Reiseveranstalter), was i.d.R. sehr teuer werden kann. Sagt der Veranstalter die Fortbildung ab (für die Sie die Fortbildungskosten bereits bezahlt haben), weil er zu wenig Anmeldungen hat, dann haben Sie dennoch einen Flug und ein Hotel gebucht und müssen diese Kosten (Stornokosten) selber tragen, obwohl Sie die Reise ja antreten wollten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür nicht auf! Leider kommt dies sehr häufig vor, wie uns berichtet wurde! Es gibt sogar Unternehmen, die Ihnen nur die Fortbildung im Ausland anbieten. Bei Absage der Fortbildung erhalten Sie die Fortbildungskosten nicht zurück. Stattdessen wird Ihnen angeboten den bereits gezahlten Betrag auf die nächste Reise anzurechnen.
Bitte Fragen Sie auch bei einem solchen Anbieter nach, ob dieser für die Fortbildung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Denn wenn Ihnen im Vorlesungsraum etwas passiert, dann haftet derjenige, bei dem Sie die Fortbildung abgeschlossen haben!
Zusätzliche Versicherungen?
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung.
Wenn Sie vor der Reise erkranken und nicht mitfahren können, dann werden Ihnen Stornokosten berechnet (die Höhe richtet sich nach dem Rücktrittsdatum). Nur über eine Reiserücktrittsversicherung haben Sie die Möglichkeit Ihre Kosten erstattet zu bekommen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen erhalten Sie über die BAVARIA FERNREISEN GmbH
Programmänderungen, Referentenwechsel und Wechsel in gleichwertige Hotels vorbehalten.
